Japan - mit dem zug von Nord nach Süd 19-Tage-Studienreise

Als Tourist nach Japan: So funktioniert die Einreise!

Hannah Janz
Hannah Janz

Sie reisen als Tourist nach Japan - brauchen Sie ein Visum? Wie lange dürfen Sie in Japan bleiben? JAPANDIGEST beantwortet die wichtigsten Fragen, die Sie vor einer Japanreise haben.

Schild am Narita Flughafen, auf dem "Willkommen in Japan" in verschiedenen Sprachen steht
Willkommen in Japan! Genießen Sie Ihren Urlaub sorgenfrei mit dem richtigen Visum. ©Janz

Um nach Japan einzureisen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass mit biometrischen Daten. Bei der Einreise müssen Sie nämlich Ihre Fingerabdrücke scannen lassen.

Einreisen, bis zu 90 Tage bleiben, ausreisen

Touristen können einfach so nach Japan einreisen. Sie benötigen kein besonderes Visum. Im Flugzeug müssen Sie eine Embarkation Card ausfüllen. Darauf geben Sie die Adresse Ihrer Unterkunft an und machen für den Zoll relevante Angaben. Am Flughafen wird Ihnen bei der Kontrolle dann ein Landing Permit, eine Einreise-Erlaubnis, ausgestellt. Dies wird in Ihren Reisepass geheftet, ist 90 Tage gültig und gibt den letztmöglichen Tag der Ausreise an.

Disembarkation Card für die Einreise nach Japan
Füllen Sie die Disembarkation Card im Flugzeug mit einem Kugelschreiber aus. ©Yasu Wikimedia Commons

Verlängerung auf bis zu 180 Tage möglich

Wer länger in Japan bleiben möchte, bekommt oft den Tipp, für einen Kurztrip nach Südkorea oder China zu fliegen und dann für weitere 90 Tage nach Japan einzureisen. Das ist nicht zu empfehlen. Hierzu schreiben die deutschen Vertretungen in Japan: „Wer nach einem visafreien Aufenthalt ausreist und kurz darauf erneut ohne Visum einzureisen versucht, muss mit Einreiseverbot (…) rechnen.“ Stattdessen können Besitzer eines deutschen Reisepasses ihren Aufenthalt problemlos um 90 Tage verlängern!

Landegenehmigung als Eintrag in einem Reisepass
Reguläre Landing Permission mit Temporary Visitor-Status für 90 Tage Aufenthalt. ©Janz

Diese Verlängerung ist möglich, wenn Sie in Japan keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen. Längere Sprach- und Kulturreisen sind so kein Problem. Sie müssen im Verlängerungsantrag nur erklären, wie Sie sich finanzieren. Hierzu schreiben die deutschen Vertretungen in Japan: „Soll der Aufenthalt auf bis zu 180 Tage verlängert werden, muss rechtzeitig vor Ablauf der 90 Tage (…) die Verlängerung des Landing Permit beim örtlichen Regional Immigration Bureau beantragt werden.“

Fragen Sie bei den Regional Immigration Bureaus direkt nach der Verlängerung Ihres Landing Permits für deutsche Staatsangehörige. Für diese Fälle gibt es nämlich einen eigenen Schalter, der – im Gegensatz zum Rest der Behörde – meist sehr wenig zu tun hat. In Tōkyō finden Sie das Regional Immigration Bureau beispielsweise in Minato-ku, Konan 5−5−30.

Sollten Sie für längere Arbeits- oder Studienaufenthalte nach Japan einreisen, finden Sie hier alle Informationen zur Ausstellung eines Visums auf der Homepage der Botschaft von Japan in Deutschland.

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