In den letzten Jahren wird uns immer deutlicher bewusst, dass auch in westlichen Ländern wie Deutschland, Japan und den USA Demokratie, Menschenrechte, freie Meinungsäußerung, Gleichheit, Schutz vor Diskriminierung etc. nicht selbstverständlich gegeben sind, sondern immer wieder verteidigt, neu erkämpft und weiter entwickelt werden müssen. In der historischen Entwicklung mussten diese freiheitlichen Werte, Prinzipien, Rechte und Institutionen gegen starke Widerstände und Bedrohungen und ihnen entgegenstehende autoritäre Positionen und Mächte durchgesetzt und behauptet werden. Dieser geschichtliche Entwicklungsprozess ist noch längst nicht beendet und wird vielleicht nie an ein Ende kommen. Deshalb muss immer wieder von neuem kritisch gefragt werden, was bisher erreicht worden ist, was noch nicht und auch, was verloren gehen könnte.
Vor genau 100 Jahren, im Jahr 1918, wurde in Österreich und in Deutschland das Wahlrecht für Frauen eingeführt, und nach dem Zweiten Weltkrieg dann auch in Japan. In der deutschen wie auch in der japanischen Nachkriegsverfassung ist die Gleichheit von Männern und Frauen garantiert und diese Gleichheit gehört zu den unverzichtbaren Grundlagen der Demokratie. In beiden Ländern herrscht institutionell und konstitutionell Demokratie. Aber heißt das, dass damit auch die Gleichstellung verwirklicht ist? Trotz des seit über 100 Jahren dauernden Kampfs von Frauen um ihre rechtliche, politische, soziale und ökonomische Gleichstellung sind wir in einigen Bereichen noch nicht wirklich vorangekommen. Dabei geht es nicht nur um die formale und rechtliche Gleichheit, sondern auch darum, wie die Gesellschaft insgesamt gestaltet werden soll und welche Lebensformen wir für die einzelnen haben wollen. Ebenso geht es nicht nur um Gleichheit, sondern auch um die Anerkennung von Differenzen und Diversität.
Auf dem Weg zu einer solchen umfassenderen Gleichheit und Anerkennung ist in Japan im Jahr 1999 ein entscheidender Durchbruch erreicht worden – also zu einem sehr symbolträchtigen Zeitpunkt unmittelbar vor dem Übergang ins 21. Jahrhundert: die Verabschiedung des japanischen Gleichstellungsgesetzes, das so genannte Partizipationsgesetz. Dieses „Rahmengesetz zu einer Männer und Frauen gleich beteiligenden Gesellschaft“ wurde als 14. Rahmengesetz (basic law) eingeführt. Rahmengesetz heißt, dass nach seinem Geist alle anderen Gesetze und Maßnahmen ausgerichtet werden müssen. Das Ziel dieses Gesetzes ist – wie es in der Präambel heißt – die „Realisierung einer Männer und Frauen gleich beteiligenden Gesellschaft“, in der diese „ungeachtet ihres geschlechtlichen Unterschieds ihre Individualität und Fähigkeiten voll entfalten können“. Die Realisierung einer solchen Partizipationsgesellschaft wird in der Präambel als „die wichtigste Aufgabe, die sich unserer Gesellschaft im 21. Jahrhundert stellt“, erklärt. Rahmengesetze formulieren die Grundideen und Grundprinzipien der Politik. Und die hier formulierte Idee der gleichen Partizipation aller Bürger und Bürgerinnen geht m. E. über die Gleichstellung von Männern und Frauen weit hinaus. Das Partizipationsgesetz muss deshalb als ein „dynamisches Konzept“ verstanden werden, weil die gleiche Beteiligung und aktive Partizipation von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft, öffentlichen wie privaten gleichermaßen, als Grundlage und Voraussetzung für die Realisierung der Gleichstellung von Frauen gesehen wird. Dies gilt ebenso für die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten von Frauen und Männern sowie die gegenseitige Respektierung ihrer Menschenrechte und Teilung ihrer vollen gesellschaftlichen und politischen Verantwortung. Dieses Konzept der „Partizipationsgesellschaft“ verweist weniger auf die traditionelle Genderordnung als vielmehr auf eine stärkere Individualisierung und Diversität, wie sie für die neuere Entwicklung der Moderne charakteristisch ist. Das neue Genderkonzept, das sich an einem höheren Maß an Individualität und Diversität, also Differenzen und Vielfalt orientiert, tritt gleichzeitig in einen stärkeren Bezug zur Internationalisierung und Transkulturalisierung der Gesellschaft. Diese Zielsetzung entspricht dem Prozess, in dem seit etwa den 1980er Jahren eine stärkere Internationalisierung, transnationale und transkulturelle Diskurse und Strategien, Netzwerke und Organisationen umgesetzt wurden auf der nationalen und lokalen Ebene. Dieser Prozess führte in Japan schließlich nicht nur zur Verabschiedung des Partizipationsgesetzes im Jahr 1999, sondern auch zu der Konzeption der „multikulturellen Koexistenz“ (tabunka kyōsei), die im Jahr 2006 als „Förderplan zur Multikulturellen Koexistenz in den Regionen“ formuliert wurde.
Auch dieses Konzept zielt auf gleiche Teilhabe, Gleichstellung und Anerkennung von Differenz und Vielfalt. Es wurde entwickelt, nachdem im Jahr 2005 die Zahl der in Japan lebenden Ausländer zwei Millionen überschritten hatte. Es gibt heute in Japan Städte mit einem Ausländeranteil von ca. 18% wie Ōizumi-shi in der Präfektur Gunma, und 94% aller Präfekturen haben bereits einen eigenen Förderplan zur Integration erstellt. Man kann also sagen, dass in Japan ein dringender Bedarf für eine Migrationspolitik besteht, die über den „Immigration Control and Refugee Recognition Act“ von 1990 hinausgeht. Das Ziel dieser Migrationspolitik sollte sein, die Migrant/innen und Ausländer/innen selbst als Unterstützer und Vermittler mit doppelter kultureller Kompetenz in die Integrationsarbeit miteinzubeziehen – ganz im Sinne des Partizipationsgesetzes, nach dem sich alle, Männer und Frauen, und dann auch Migranten und andere Minderheiten, an allen gesellschaftlichen Bereichen beteiligen und sie mitgestalten können sollten. Ko-Existenz wird hier weniger als Nebeneinander, sondern als Miteinander verstanden in einer zukünftigen „Partizipationsgesellschaft“.
Prof. em. Dr. Dr. h.c. Mae Michiko war Inhaberin des Lehrstuhls Modernes Japan I (Kulturwissenschaften) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und ist Mitglied des Stiftungsrats des JDZB. Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag des vierteljährlichen Newsletters “jdzb echo”, der vom Japanisch-Deutschen Zentrum Berlin publiziert wird. Der Beitrag wurde von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Mae Michiko für die März 2018-Ausgabe verfasst.
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