Neuerung beim Working Holiday Visum für Japan

Isabelle Kullat
Isabelle Kullat

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine bedeutende Änderung für das Working Holiday Visum für Japan: Erstmals wird es möglich sein, das Visum für einen zweiten Aufenthalt zu beantragen. Die bisherigen Bedingungen für die Teilnahme an diesem Programm bleiben dabei unverändert.

© iStock.com / yuriz

Das Working Holiday Visum ermöglicht jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 30 Jahren, für eine begrenzte Zeit in einem anderen Land zu leben, zu reisen und zu arbeiten. Ziel dieses Programms ist es, interkulturellen Austausch zu fördern und jungen Menschen die Gelegenheit zu geben, Länder aus einer einzigartigen Perspektive kennenzulernen. Seit dem Jahr 2000 besteht das Working Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und Japan, das sich seither großer Beliebtheit erfreut. Inhaber dieses Visums dürfen bis zu einem Jahr in Japan leben und verschiedenen Jobs nachgehen – mit einer wichtigen Ausnahme: Tätigkeiten im nächtlichen Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbe sind nicht erlaubt. Dennoch sollte der Fokus des Aufenthalts auf dem Reisen und Entdecken der japanischen Kultur liegen, weshalb das Programm auch den Namen „Working Holiday“ trägt.

Bislang konnte dieses Visum nur einmal im Leben beantragt werden – nun ist ein zweiter Aufenthalt unter gleichen Bedingungen realisierbar. Eine einfache Verlängerung des Working Holiday Visums um ein Jahr ist jedoch vor Ort (in Japan) nicht möglich. Das Visum kann ausschließlich in Deutschland bei der japanischen Botschaft oder einem der Generalkonsulate beantragt werden.

Voraussetzungen für das Working Holiday Visum

  • Nationalität: Antragsteller:innen müssen einen deutschen Reisepass besitzen.
  • Alter: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 30 Jahre (bis vor dem 31. Geburtstag).
  • Frühere Aufenthalte: Antragsteller:innen dürfen bisher noch nicht oder nur einmal mit einem Working Holiday Visum nach Japan eingereist sein.
  • Begleitpersonen: Unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner:in, Kinder) erhalten kein zusätzliches Visum.
  • Zweck des Aufenthalts: Hauptziel sind „Ferien“ in Japan mit der Option auf temporäre Nebenbeschäftigungen.

Benötigte Unterlagen

  1. Gültiger Reisepass (Original und Kopie)
  2. Ausgefülltes Antragsformular mit Passfoto (45 mm x 35 mm, Frontalaufnahme, nicht älter als 6 Monate)
  3. Reiseplan (Englisch oder Japanisch) mit detaillierten Angaben zu Aufenthaltsorten und Aktivitäten
  4. Lebenslauf (Englisch oder Japanisch)
  5. Motivationsschreiben (maximal 1 Seite, Englisch oder Japanisch)
  6. Flugticket (mindestens Hinflug, Rückflug optional)
  7. Finanzierungsnachweis (aktueller Kontoauszug, nicht älter als 1 Monat):
    • Mindestens 2000 € mit Hin- und Rückflugticket
    • Mindestens 3000 € mit Hinflugticket
  8. Krankenversicherungsnachweis (wahlweise):
    • Versicherungsschein einer Auslandskrankenversicherung, gültig für Japan oder weltweit,
    • ODER schriftliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Nationalen Krankenkasse Japans (Pledge)

Für weitere aktuelle Informationen besuchen Sie die offizielle Website der Botschaft von Japan in Deutschland oder das zuständige Generalkonsulat.

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