Bereits im Mai letzten Jahres hatte die japanische Regierung bekanntgegeben, im Rahmen eines Studentenaustausch-Programms 150 syrische Flüchtlinge – Studenten und deren Familienangehörige – in Japan aufzunehmen. In fünf Phasen sollen bis 2021 jedes Jahr 20 Studenten Master-Studiengängen an japanischen Universitäten zugeteilt werden und dort innerhalb von zwei bis drei Jahren ihren Abschluss erhalten.
Das Programm wird von der Regierungsagentur Japan International Cooperation Agency (JICA, dokuritsu gyōseihōjin kokusai kyōryoku kikō 独立行政法人国際協力) koordiniert. In Kooperation mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen wurden bereits die ersten 20 Kandidaten ausgewählt, die voraussichtlich im August 2017 nach Japan einreisen und ab September in elf japanische Universitäten eingeschrieben werden.
Wie japanische Medien am 9. Januar 2017 berichteten, würde die JICA sich auch nach Ende des Studienprogramms weiterhin für die Flüchtlinge einsetzen, eine Arbeitsstelle zu finden und eine Genehmigung zum Daueraufenthalt zu erhalten. Berufliche Weiterbildungsprogramme, Sprachtraining für die Graduierten und deren Familien sowie Unterstützung bei der Jobsuche würden den Flüchtlingen gewährt.
Mit diesen Maßnahmen hoffe Japan die größtmögliche Unterstützung für syrische Flüchtlinge beizusteuern, teilte ein Verantwortlicher bei JICA der Japan Times mit. Wegen der bisher geringen Bereitschaft, Flüchtlinge aufzunehmen, war Japan international in Kritik geraten. Von 7.586 Antragstellern im Jahr 2015 wurde lediglich 27 Personen der Flüchtlingsstatus bewilligt, teilte das japanische Justizministerium (hōmu-shō 法務省) im Herbst 2016 mit.
Das Programm richtet sich an 22 bis 39 Jahre alte StudentInnen syrischer Nationalität, die eine hohe Bereitschaft zeigen, in angemessener Zukunft am Wiederaufbau der Arabischen Republik Syrien beteiligt zu sein. Relevante Forschungsfelder sind unter anderem Ingenieurswissenschaft, Landwirtschaft, IT und Sozialwissenschaften sowie Japanische Sprache und Kultur.
Mit dem Beginn der ersten Bewerbungsphase Ende November letzten Jahres erregte das Programm Aufmerksamkeit durch einen Zusatz in den Bewerbungsrichtlinien, welcher schwangeren Frauen von der Bewerbung an dem Programm abriet. Nach Kritik durch Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International wurde die Klausel am 21. Dezember 2016 aus den Richtlinien entfernt.
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