Der mutmaßliche Angreifer auf ein Heim für Menschen mit geistiger Behinderung im Juli 2016 in Sagamihara wurde in einem psychiatrischen Gutachten als zurechnungsfähig eingestuft. Dies wurde laut japanischen Medien am 20. Feburar 2017 bekannt.
Uematsu Satoshi tötete mutmaßlich 19 Bewohner des Heims und verletzte 27 weitere schwer – dies gestand er der Polizei nach seiner Festnahme. Es handelt sich um das größte Tötungsdelikt in Japan nach dem Zweiten Weltkrieg.
Seit September 2016 befindet sich Uematsu in psychiatrischer Untersuchung, um seine Zurechnungsfähigkeit feststellen zu können.
Diese Untersuchung hätte nun ergeben, dass Uematsu an einer Narzisstischen Persönlichkeitsstörung leide. Diese sei jedoch nicht ausgeprägt genug, um auf Unzurechnungsfähigkeit zu plädieren, teilte das Gutachten mit. Auch habe Uematsu nach seiner Festnahme gegenüber der Polizei mehrmals erwähnt, dass es nicht gut sei zu töten, was einen Hinweis auf Uematsus Urteilsvermögen darstelle.
Die Staatsanwaltschaft von Yokohama bereitet eine Anklage wegen Mordes für den 24. Februar 2017 vor. An diesem Tag endet die Inhaftierung Uematsus. Wegen der Schwere und Vorsätzlichkeit der Tat – Uematsu hatte Messer, Hammer und Kabelbinder vorbereitet – rechnen japanische Medien mit einem Schuldspruch vor Gericht.
Uematsu, der bis Februar 2016 in dem Heim tätig war, drückte mehrmals öffentlich seine Meinung aus, dass Menschen mit Behinderung eine Belastung für die Gesellschaft seien und ausgelöscht werden sollten. In einem Brief an verschiedene japanische Politiker drückte er seine Bereitwilligkeit aus, Menschen mit Behinderung zu töten, wenn die Regierung dem Vorhaben zustimme.
Vom 19. Feburar bis zum 02. März 2016 wurde er zur Untersuchung in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen. Die Untersuchungen ergaben Paraonia und eine Cannabis-Abhängigkeit, seien jedoch kein Grund gewesen, Uematsu weiter festzuhalten, berichteten japanische Medien.
Kuroiwa Yuji, Gouverneur der Präfektur Kanagawa, teilte Medien mit, es hätte warnende Anzeichen gegeben, er sei jedoch nicht sicher, ob das Verbrechen hätte verhindert werden können. Die Präfekturregierung bemüht sich aktiv, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu unterbinden. Im Oktober 2016 veröffentliche die Präfekturrregierung eine Satzung für gemeinschaftliches Leben und harmonisches Miteinander.
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