In einer Reihe von Posts auf Instagram und Twitter, verkündete Kim Kardashian West am 1. Juli 2019 ihre geplante Shapewear-Kollektion nun doch nicht unter dem Namen Kimono zu veröffentlichen. Die Ankündigung folgte einem medialen Aufschrei aus Japan und weltweit, der Kardashian West der kulturellen Aneignung und der Respektlosigkeit der japanischen Kultur gegenüber bezichtigte.
Neben Beiträgen in den sozialen Netzwerken und Petitionen zur Änderung des Markennamens, sprach sich auch der Bürgermeister von Kyōto, Kadokawa Daisaku, in einem offenen Brief an Kardashian West gegen Kimono als Markenzeichen aus. Darin erklärte er die kulturelle, historische und zeremonielle Bedeutung des Kimonos für die japanische Bevölkerung und die Welt und drückte seine Ablehnung der Monopolisierung des Begriffs aus.
Naming your product/startup with Japanese words might seem hip and all, but it really sucks for us when our culture is diluted by names of brands that don’t have anything to do with what the word actually represents.
And better yet, trademarking it? F NO.https://t.co/8pFaEGdXI2— Yuka Ohishi (@0oyukao0) 25. Juni 2019
Kimono als eingetragenes Markenzeichen
Trotz der Entscheidung Kardashian Wests, den Begriff Kimono nicht als Namen zu verwenden, bleibt noch ganz offiziell die Frage der ausstehenden Markenzeichen zu klären. Wie Reuters am 2. Juli berichtet, plane der japanische Wirtschaftsminister Sekō Hiroshige, am 9. Juli eine Delegation japanischer Patentsachbearbeiter in die USA zu schicken, um vor Ort über die Thematik zu diskutieren. Kardashian West hatte insgesamt acht Variationen des Markennamens und -designs beantragt. In einem Statement der New York Times gegenüber drückte die Unternehmerin aus, der Eintrag als Markenzeichen schütze ihre Rechte, das Wort für ihr Unternehmen zu verwenden, schließe jedoch niemanden davon aus, es für die Herstellung oder als Referenz des traditionellen Gewands zu nutzen.
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