Eine neue Ära: auf Heisei folgt Reiwa
Die neue Ära der japanischen Zeitrechnung wird Reiwa heißen. Dies gab am Montag der Kabinettssekretär Suga Yoshihide bekannt. Die Ära beginnt mit der Inthronisierung des japanischen Kronprinzen Naruhito am 1. Mai 2019 und löst die Heisei-Zeit seines Vaters, Tennō Akihito, ab.
Der Name setzt sich aus rei 令 (Gesetz) und wa 和 (Friede, Harmonie) zusammen. Er entstammt dem Man’yōshū (7.-8. Jh.), der ältesten japanischen Gedichtanthologie, und ist somit der erste Äraname, der nicht der klassischen chinesischen Literatur entspringt. Premierminister Abe bezeichnete in seinem Statement die Bedeutung des Man’yōshū als Symbol der reichen Kultur und der langen Traditionen Japans. Die Entscheidung für den Namen Reiwa begründete er wie folgt: „An friedlichen Tagen, an denen wir die Kultur pflegen und die natürliche Schönheit mit dankbaren Herzen wertschätzen können, werden wir, gemeinsam mit dem japanischen Volk, eine neue, hoffnungsvolle Ära aufbauen.“
Der Name, der in der englischen Übersetzung offiziell als Beautiful Harmony (Schöne Harmonie) betitelt wird, stößt japanischen Medienberichten zufolge größtenteils auf positive Resonanz in der japanischen Bevölkerung. Insgesamt 62 % der Befragten einer Umfrage der Yomiuri Shimbun befürworteten den Namen. 31 % gaben an, keine Nähe zu Reiwa zu spüren und 7 % gaben keine Antwort. Die Werte entsprechen in etwa denen einer ähnlichen Umfrage zu Beginn der Heisei-Zeit im Januar 1989.
Japan revidiert Visums-System für Arbeitsmigrant*innen
Seit Montag sind in Japan zwei neue Visatypen für ausländische Fachkräfte gültig. Dies teilte Sasaki Shoko, Leiterin der ebenfalls neu etablierten Einwanderungsbehörde, bei einer Pressekonferenz mit. Das entsprechende Gesetz mit dem Ziel, innerhalb von fünf Jahren 345.000 Fachkräfte ins Land zu holen, wurde bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Mit dem neuen Fokus auf Arbeitsmigration will die japanische Regierung dem wachsenden Arbeitskräftemangel aufgrund der voranschreitenden Bevölkerungsalterung begegnen.
Der erste Visumstyp erlaubt Personen mit gewissen Japanisch- und Berufskenntnissen das Arbeiten in 14 Sektoren (u.a. Bau, Landwirtschaft, Pflege) für bis zu fünf Jahre. Der zweite Typ erlaubt Fachkräften im Häuser- und Schiffbau ihr Visum unbegrenzt oft zu verlängern und Familienangehörige ins Land zu holen. Dieser Typ war bislang hochqualifizierten Fachkräften bestimmter Branchen (Ärzte, Anwälte etc.) vorbehalten.
Überstunden-Obergrenze für große japanische Firmen
Ebenfalls am Montag trat ein Reformgesetz zum Arbeitsrecht in Kraft, das großen Firmen in Japan ein neues Überstundenmaximum setzt. Laut Reform liegt die Obergrenze nun bei 45 Stunden pro Monat und 360 Stunden im Jahr. Während Stoßzeiten kann das monatliche Limit auf 100 Stunden angehoben werden, darf jedoch im Jahr nicht 720 Stunden überschreiten. Bei Verstoß haben Firmen mit Strafen bis zu 300.000 Yen (ca. 2.400 €) zu rechnen.
Zunächst ist das Gesetz nur für große Firmen gültig, wird japanischen Medienberichten zufolge allerdings im April 2020 auch auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgeweitet. Außerdem sind besonders vom Arbeitskräftemangel betroffene Berufsgruppen (Bauarbeiter, Taxi- und Lastwagenfahrer sowie Ärzte) für die nächsten fünf Jahre nicht von dem Gesetz betroffen.
Das neue Gesetz sieht ebenfalls vor, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter dazu verpflichten, wenigstens fünf bezahlte Urlaubstage pro Jahr in Anspruch zu nehmen. Dies gilt gesetzt dem Fall, dass den Arbeitnehmern zehn oder mehr bezahlte Urlaubstage pro Jahr zustehen.
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