Neue Grundschulbuchrevisionen provozieren China und Südkorea
Kabinettsekretär Suga Yoshihide gab auf einer Pressekonferenz am Mittwoch bekannt, dass Japan die Proteste Chinas und Südkoreas über Revisionen von sechs japanischen Grundschulbüchern entschieden zurückweise. Die für internationale Debatten sorgenden Änderungen der Bücher behandeln Japans Position zu territorialen Streitigkeiten.
In der neuen und ab April 2020 gültigen Fassung werden die Liancourt-Felsen (Takeshima/Dokdo) im Japanischen Meer, die Senkaku/Diaoyu-Inseln im Ostchinesischen Meer und die Nördlichen Territorien nördlich von Hokkaidō als inhärenter Teil Japans angesehen. In der vorherigen Version der Schulbücher wurde Japan zwar bereits als rechtmäßiger Eigentümer der Inselgruppen aufgeführt, jedoch erwähnte man die jeweils von Südkoreas und China erhobenen Ansprüche auf die Liancourt-Felsen und die Senkaku/Diaoyu-Inseln ebenfalls. Diese Nennung fällt nun ab nächstem Jahr weg, sodass den Grundschülern auf diese Weise suggeriert wird, dass es keinen internationalen Zweifel an der Zugehörigkeit der Territorien zu Japan gäbe.
Zusammengestellt werden die Schulbücher von privaten Herausgebern, welche sich nach den Vorgaben des Bildungsministeriums richten. Ein Komitee des Ministeriums entscheidet dann, welches von den Herausgebern eingereichte Werk zum offiziellen Schulbuch ernannt wird.
Des Weiteren versuchte die japanische Regierung am Montag, die weitestgehend international anerkannte Bezeichnung „Japanisches Meer“ gegen Proteste aus Korea zu verteidigen. In einer feierlichen Zeremonie im Hamburg überreichte das japanische Außenministerium dem deutschen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eine Replika einer deutschsprachigen Weltkarte aus dem Jahr 1856. Auf dieser wurde das zwischen der Koreanischen Halbinsel, Russland und Japan gelegene Meer von den deutschen Kartographen als „JAPANISCHES M.“ bezeichnet. Die Karte soll somit als weitere Legitimationsgrundlage der heute weitestgehend akzeptierten Bezeichnung dienen.
Anzahl der in Japan lebenden Ausländer auf Rekordhoch
Das japanische Justizministerium teilte am letzten Freitag mit, Ende 2018 eine Rekordanzahl von 2.731.093 in Japan lebenden Ausländern verzeichnet zu haben: eine Zunahme von 6,6 % gegenüber dem Vorjahr. Doch auch die Zahl der sich illegal in Japan aufhaltenden Einwohner stieg zum fünften Mal in Folge auf 74.167 an.
Als Hauptursache beider Zuläufe sieht das Ministerium die Einreise vietnamesischer Gastarbeiter, welche in das Land kommen, um eine technische Ausbildung zu absolvieren. Die Anzahl der sich in Japan aufhaltenden Vietnamesen erhöhte sich so um ganze 26,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Als einzige ausländische Ethnie verzeichnete die vietnamesische Gemeinschaft in Japan einen Zuwachs im zweistelligen Bereich.
Um der illegalen Beschäftigung ausländischer Angestellter durch gefälschte Aufenthaltstitel vorzubeugen, so berichtete die Yomiuri Shimbun, plane das japanische Arbeitsministerium eine Berichtspflicht der Identifikationsnummer von angestellten Ausländern in japanischen Firmen. Arbeitgeber, die es versäumen ihre angestellten Gastarbeiter ordentlich zu melden, könnten dann mit einer maximalen Geldstrafe von 300.000 Yen (ca. 2.420 Euro) pro Fall belegt werden.
Ferner will die japanische Regierung dem erhöhten Zuwachs ausländischer Einwohner in Japan mit neuen Dienstleistungen begegnen. Ab Juli dieses Jahres sollen auf diese Weise einige Bewerbungsprozesse für Aufenthaltsvisa auch online durchführbar sein. Zu den im Internet abrufbaren Angeboten zählen u.a. Anträge auf die Visumsverlängerung von hochqualifiziertem Personal und von technischen Praktikanten mit makellosen Aufzeichnungen der Einwanderungsbehörden und ohne bekannte Verstöße gegen das Arbeitsrecht in den letzten fünf Jahren. Den ausländischen Angestellten wird es allerdings nicht gestattet sein, selbst an diesem Onlineverfahren teilzunehmen. Angestellte, die ihre Bewerbungen über das System einreichen möchten, müssen dies von ihren Vorgesetzten oder Arbeitskollegen durchführen lassen. Eine Freischaltung zum Zugriff auf die Onlinedienste erfolgt erst nach einer vorausgegangenen erfolgreichen Bewerbung beim Arbeitsministerium.
Weitere News
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- Japanische Regierung plant teilweise Aufhebung der Evakuierung Okumas. Erstmals werden damit Areale einer der Städte wieder freigegeben, in welcher das havarierte Atomkraftwerk Fukushima Daiichi situiert ist. Die partielle Evakuierungsaufhebung soll am 10. April erfolgen.
- Landaufschüttungsarbeiten zur US-Basis in Henoko gehen weiter. Trotz des eindeutigen Referendums Okinawas im letzten Monat, welches eine Verlegung der US-Basis Futenma ablehnte, werden seit Montag wieder Lastwagenladungen mit Erdreich in die Bucht von Henoko gekippt. Kabinettsekretär Suga Yoshihide kommentierte den Sachverhalt auf einer Pressekonferenz mit den Worten „[…] [Die Regierung wird] die Bauarbeiten fortführen, unter gleichzeitiger Beachtung der natürlichen Gegebenheiten und der Lebensbedingungen der Anwohner […]“.
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